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Liebe Vereinskollegen und Vereinskolleginnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen, 

die Niedersächsische Landesregierung hat die bereits geltenden Corona-Vorschriften noch einmal verschärft und ab 01.12.2021 die Warnstufe 2 ausgerufen. 

Dies bedeutet für den SV Bettrum konkret, dass im Sportheim bzw. in der Kleinsporthalle ab 01.12.2021 folgende Regelung gilt: 

  1. Im gesamten Innenbereich ist eine FFP2-Maske zu tragen, für Jugendliche erst ab 14 Jahren (außer beim Sitzen oder wenn der Sport ausgeübt wird).

  2. Alle Übungsleiter/innen müssen geimpft, genesen und einen negativen PoC-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei einem PCR-Test 48 Stunden). Dies entspricht der aktuellen 2Gplus-Regelung.

  3. Eine Kontaktverfolgung ist durch das Führen einer Anwesenheitsliste zu gewährleisten! 

Umsetzung / Verantwortung SV Bettrum 

Sofern die Übungsleiter/innen die Sportveranstaltungen weiterhin durchführen bitte ich um kurzfristige Übersendung einer Kopie der Impfbescheinigung, aus der der Nachweis der vollständigen Impfung hervorgeht. Da ich als Vorstandsvorsitzender gegenüber den Behörden in der rechtlichen Verantwortung stehe, ist eine andere Vorgehensweise nicht möglich.
 

Umsetzung / Verantwortung andere Vereine / Volkshochschule 

Die Punkte a) – c) gelten entsprechend. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die jeweiligen Vereinsvorstände / Übungsleiter/innen der Vereine verantwortlich.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Die aktuellen Bestimmungen für Niedersachsen sind als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Schneider
Vorsitzender des SV Bettrum von 1926 e.V.
 
Tel. Mobil:       +491725451274
Web:                www.svbettrum.de
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